I. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erteilung von Einzel- oder Gruppen- Sprachunterricht gegenüber Firmenkunden (Auftraggeber). Sie gelten auch für künftige Aufträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert.
II. Zustandekommen des Unterrichtsvertrages
Die Unterrichtsbuchung kann mündlich, telefonisch, per Post, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt erst durch den Beginn der Erteilung des ersten Unterrichts ein. Alle Konditionen sind bis auf weiteres gültig. Der Vertrag kommt zwischen Jesse L. Kopp und dem Auftraggeber zustande. Eine direkte vertragliche Beziehung zum einzelnen, vom Auftraggeber zu benennenden Teilnehmer besteht nicht, sofern nicht Kunde und Teilnehmer identisch sind.
III. Vertragspflichten des Kunden
Pünktliches Erscheinen, die häusliche Nacharbeit des Unterrichtsstoffes sowie regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht sind Voraussetzungen für einen erfolgreichen Unterricht für alle Teilnehmer.
Jede Änderung Ihrer Daten, insbesondere der Anschrift und Kontaktdaten, ist unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes zur alleinigen Nutzung durch Superior English Services (Jesse L. Kopp) elektronisch gespeichert werden.
IV. Honorar
Die Abrechnung kann monatlich erfolgen. Andernfalls kann eine Vorauszahlung geleistet werden. Die Zahlung hat ohne Abzüge innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungslegung zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug erfolgt die Berechnung von Verzugszinsen auf Grundlage der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.
V. Lernmaterial
Der Auftraggeber ist nicht zum Kauf von Lernmaterial verpflichtet. Lernmaterialien werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterialien sind das geistige Eigentum des Erstellers (Jesse L. Kopp). Die Lernmaterialien oder Teile daraus dürfen nur mit meiner schriftlichen Einwilligung übersetzt oder vervielfältigt oder zu anderen Zwecken als zur Unterrichtung der Teilnehmer verwendet werden.
VI. Terminabsagen/-verlegungen
Der Auftraggeber behält das Recht, einen vereinbarten Kurstermin (für vereinbarte Termine mit einem Beginn ab 12 Uhr) telefonisch oder schriftlich bis 12 Uhr am Vortag kostenfrei abzusagen. In Fällen in denen der vereinbarte Termin morgens oder vormittags beginnt (mit einem Beginn zwischen 8 – 11:45 Uhr), gilt eine Absagefrist von 24 Std vor dem vereinbarten Unterrichtsbeginn. Vereinbarte Unterrichts- zeiten, die nach diesem Zeitpunkt abgesagt oder ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, werden ohne Ausnahme abgerech- net. Terminverlegungen sind ausschließlich innerhalb der gleichen Kalenderwoche in Fällen in denen freie Kapazitäten seitens des Leh- rers bestehen möglich, was nicht garantiert werden kann. Sollte eine vereinbarte Unterrichtssitzung seitens des Auftragnehmer abgesagt werden müssen, wird der Auftraggeber so zeitnah wie möglich informiert. Der Auftragnehmer behält jedoch das Recht, Unterrichtseinheiten jederzeit ohne Pönale abzusagen bzw. zu verschieben.
VII. Urlaub
Der Auftragnehmer und der Auftraggeber behalten das Recht, bei angemessener Vorankündigung Termine ausfallen zu lassen bzw. Urlaub zu nehmen, wobei mehrere aufeinanderfolgende Termine (aber seitens des Auftraggebers maximal 3 aufeinanderfolgende Termine) ausfallen können.
VIII. Kündigung
Es wird keine feste Stundenzahl für die Laufzeit vereinbart. Kündigungen (ob mündlich oder in der Schriftform) seitens des Auftraggebers und seitens des Auftragnehmers werden zum Ende des Folgemonats wirksam. Terminverschiebungen bzw. -absagen sind innerhalb dieser Frist grundsätzlich ausgeschlossen.
