Im Gegensatz zum deutschen Recht verlangt kein amerikanisches bzw. britisches Gesetz, dass Website-Eigentümer Informationen darüber veröffentlichen müssen, wem die Website gehört und welche Kontaktdaten sie haben. Nur in Großbritannien gilt ein ähnliches Gesetz—aber ausschließlich für Druckmedien.
Die Tatsache, dass es auf den meisten englischen Websites (zumindest auf denen, die in Großbritannien oder den USA veröffentlicht werden) kein gesetzliches Erfordernis für ein „Impressum“ gibt, bedeutet, dass es für Webseiten, die in Deutschland veröffentlicht werden, schwierig sein kann, die richtige englische Übersetzung für „Impressum“ zu finden. Was macht man damit?
Impressum? Imprint? Legal Disclosure? Legal notice? Eine schnelle Google-Suche stellt klar, dass diese Begriffe alle häufig für Übersetzung des Wortes „Impressum“ eingesetzt werden. Dennoch zwei davon sollte man vermeiden.
1) Impressum – Impressum auf Deutsch, Impressum auf Englisch? Das wäre wohl schön, ist aber leider nicht korrekt. Das Wort „Impressum“ kommt aus dem Lateinischen und findet in der englischen Sprache keine Verwendung.
2) Imprint – „imprint“ ist die wörtliche Übersetzung von „Impressum“, aber das englische Wort hat eine andere Bedeutung: „imprint“ bezieht sich auf einen physischen Eindruck, den ein Gegenstand auf z.B. einer weicheren Oberfläche macht (“He made an imprint of the stamp in the clay.”/”We saw strange imprints left behind in the freshly fallen snow”). Der Begriff wird auch im Verlagswesen verwendet, aber ausschließlich in Büchern und anderen gedruckten Medien. „Impressum“ wird nicht für das „Impressum“ auf Websites verwendet.
3) Legal Notice und Legal Disclosure – das sind die passendsten Übersetzungen von „Impressum“. Beide sind möglich und ziemlich weit verbreitet, wobei „Legal Notice“ häufiger verwendet wird und somit meine persönliche bevorzugte Variante ist.